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Förderprogramm Live Kultur geht in die zweite Runde

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Das NEUSTART KULTUR-Teilprogramm „Erhalt und Stärkung der Infrastruktur für Kultur in Deutschland – Live-Kulturveranstaltungen – Wort, Varieté und Kleinkunst“ (kurz: LIVE KULTUR) der Beauftragten für Kultur und Medien wird neu aufgelegt und geht in die zweite Runde.

Vom 17. Mai bis zum 27. Juni 2022 können Veranstalter*innen, die live dargebotene Kulturveranstaltungen in den Bereichen Wort, Varieté und Kleinkunst in Deutschland außerhalb der eigenen Spielstätte umsetzen, bei der DTHG einen Förderantrag stellen.

In Teil 2 des LIVE KULTUR-Förderprogramms sind wieder Veranstalter*innen antragsberechtigt, die für die Aufführung, Vorführung oder Wiedergabe von Live-Kulturveranstaltungen die inhaltliche, organisatorische und finanzielle Hauptverantwortung tragen. Um Neueinsteiger*innen der Branche den Zugang zur Förderung zu ermöglichen, hat sich die DTHG für eine Vereinfachung der Zugangsvoraussetzungen und die Herabsetzung der mindestens zu beantragenden Förderhöhe stark gemacht.

Eine weitere Neuerung der zweiten Antragsrunde besteht darin, dass die Grundfinanzierung des Geschäftsbetriebs mit öffentlichen Mitteln von 40% auf 50% heraufgesetzt wurde und dass auch Festivalveranstalter*innen aus dem Bereich Wort, Varieté und Kleinkunst ihre Antragsberechtigung nun leichter nachweisen können.

Beim zweiten Teil des LIVE KULTUR-Programms werden prioritär jene Anträge behandelt, die in der ersten Förderrunde im Antragszeitraum 5. Mai bis 31. Dezember 2021 noch keine Förderung erhalten haben.

Die wichtigsten Kriterien:

• Gefördert werden Live-Kulturveranstaltungen oder Veranstaltungsreihen im Bereich Wort, Varieté und Kleinkunst mit überregionaler Bedeutung, die außerhalb der eigenen Spielstätte stattfinden.

• Die Förderhöhe muss mindestens 5.000 Euro betragen, die Fördersumme beträgt bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben, aber maximal 200.000 Euro.

• Die Förderung erfolgt projektbezogen und im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung.

• Projektbezogene Investitionen in technisches Equipment sind förderfähig.

• Die gewünschten Maßnahmen müssen bis zum 27. Juni 2022 beantragt und bis zum 31. Dezember 2022 umgesetzt werden.

• Folgeanträge können gestellt werden, sofern sich die Fördergegenstände nicht überschneiden.

• Komplementärförderungen mit anderen Programmen des Bundes sind möglich.


Mehr Informationen findet ihr hier.

Veröffentlicht am 24.05.2022
Förderprogramm Live Kultur geht in die zweite Runde